Bildungssenatorin muss Verantwortung übernehmen
Für die Fraktion Die Linke hat die Sprecherin für Bildung, Franziska Brychcy heute Einsicht in die Akten betreffend den Umgang mit den Beschwerden des Pädagogen Oziel Inácio-Stech durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie genommen. Der schwule Pädagoge hatte den Vorwurf erhoben, über längere Zeit durch Schüler*innen homophob diskriminiert und in dieser Situation sowohl von Schulleitung als auch der Schulaufsicht alleingelassen und obendrein einer Täter-Opfer-Umkehr ausgesetzt worden zu sein und sich dazu mittels eines Rechtsbeistands auch an die Senatsverwaltung und die Senatorin persönlich gewandt.
Zu ihren ersten Ergebnissen erklärt die Sprecherin für Bildung der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, Franziska Brychcy:
„Aus meiner Sicht hat die heutige Akteneinsicht untersetzt, dass Oziel Inácio-Stech Diskriminierungen ausgesetzt gewesen ist. Schulleitung und Schulaufsicht haben nicht adäquat auf die von ihm erhobenen Diskriminierungsvorwürfe reagiert. Wenngleich es ein komplexer Fall ist, ist für mich unverständlich, dass seitens der Senatsverwaltung für Bildung und der Senatorin über "Diskrepanzen" zwischen intern erhobenen "Vorwürfen" und der öffentlichen Berichterstattung gesprochen wird. Von Frau Senatorin Günther-Wünsch erwarte ich, dass sie die Versäumnisse in ihrem Haus anerkennt, die Übernahme von Verantwortung und entsprechende Maßnahmen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.
Die Akteneinsicht hat ergeben, dass es in der Bildungsverwaltung offensichtlich strukturelle Probleme im Umgang mit derlei Beschwerden gibt. Diese reichen von AGG-Beschwerden, die verloren gehen, bis hin zu Unklarheiten wie im Fällen von möglicher Voreingenommenheit umgegangen werden soll. Diese Probleme müssen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umgehend aufgearbeitet und angegangen werden. Es braucht verbindliche Verfahren und Standards, Qualifizierung und Fortbildung sowie eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle, die auch im AGG-Bereich mit entsprechenden Kompetenzen tätig werden kann. Hierfür steht die Bildungssenatorin in Verantwortung!
Schlussendlich bleiben auch nach der Akteneinsicht Fragen offen, wie die Hausspitze der Bildungsverwaltung und die Bildungssenatorin ihre politische Verantwortung für rechtmäßiges Verwaltungshandeln, ihre Fürsorgepflicht für die Mitarbeitenden im Berliner Schulwesen und die Pflicht, Missstände, die bekannt werden, unverzüglich und restlos aufzuklären, wahrnehmen.
Wir erwarten von Senatorin Günther-Wünsch, dass sie in der kommenden Sitzung des Bildungsausschusses zu diesen Themen Stellung nimmt und haben eine entsprechende Frage eingereicht.“