Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz

Drucksache 18 / 10 882 - Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme

(FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die

Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?

Drucksache 18 / 10 882

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE)
vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2017) und Antwort

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz

1. Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?

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