Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz
Drucksache 18 / 10 882 - Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme
(FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die
Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?
Drucksache 18 / 10 882
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katina Schubert (LINKE)
vom 04. April 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2017) und Antwort
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz
1. Ist die Teilnahme an einer sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz in Berlin freiwillig oder werden die Maßnahmen den Betroffenen durch die zuständige Behörde zugewiesen?