Nach Kritik des Rechnungshofs: Zweckentfremdungsverbot muss besser durchgesetzt werden
Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2024 u.a. die mangelnde Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots in den Bezirken kritisiert. Der Rechnungshof hat Verfahren allen Bezirksämtern geprüft und schwerwiegende Mängel festgestellt. So wurden Hinweise aus der Bevölkerung nicht konsequent nachgegangen und Ordnungswidrigkeiten nicht konsequent verfolgt. Dies liegt laut Rechnungshof vor allem daran, dass die zuständige Senatsverwaltung keine Ermittlungssoftware entwickelt oder beschafft hat.
Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion Berlin:
„Die Kritik des Rechnungshofs ist eine Ohrfeige für den Senat. Das bestätigt unsere Kritik, die wir seit Langem vorbringen. Die Bezirke werden mit vielen Instrumenten vom Senat alleingelassen. Es braucht mehr Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass Recht und Gesetz durchgesetzt werden.
Wenn Wohnungen illegal als Ferienwohnungen oder Leerstand zweckentfremdet werden, ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt. Berlin hat eine dramatische Wohnungsnot. Wir brauchen jede einzelne bezahlbare Wohnung. Anstatt sich einseitig auf den Neubau zu konzentrieren, muss der Senat konsequent alle Instrumente nutzen, die ihm zur Verfügung stehen, um auch den Wohnungsbestand zu schützen.
Wir schließen uns der Kritik des Rechnungshofs an. Die Bezirksämter müssen das Zweckentfremdungsverbot konsequenter durchsetzen und dafür durch den Senat endlich besser unterstützt werden.“