Private Franchise-Bildungseinrichtungen kontrollieren – Internationale Studierende schützen!

Zu den aktuellen Enthüllungen des RBB im Rahmen der Dokumentation „Ausgeliefert! Das Geschäft mit den Kurierfahrern“, in der es auch um sogenannte Franchise-Bildungseinrichtungen geht, erklärt der wissenschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Tobias Schulze

„Die aktuellen Enthüllungen des RBB rund um private Franchise-Bildungseinrichtungen in Berlin schockieren, auch wenn sie nicht überraschen.

Der Versuch von Senat und Koalition, dem bekannten Problem durch Streichung des Paragrafen zu Frachise-Einrichtungen im Berliner Hochschulgesetz zu begegnen, ist gescheitert. Trotz meiner deutlichen Warnung in der damaligen Anhörung zum Hochschulgesetz glaubte der Senat die Qualitätssicherung allein durch ein Neugründungsverbot von Franchise-Bildungseinrichtungen erreichen zu können. Damit hat der Senat sich allerdings zugleich die einzige gesetzliche Möglichkeit für ein Mindestmaß an staatlicher Kontrolle dieser Einrichtungen selbst genommen. Aktuell dürfte der Senat nicht einmal in der Lage sein, grundlegende Informationen wie etwa die Zahl der Studierenden zu erfahren, von weitergehenden Qualitätskontrollen ganz zu schweigen. Damit herrscht eine politisch selbst verursachte Regelungslücke, in der zentrale Aufsichtsinstrumente fehlen.

Dadurch ist es einigen dieser Franchise-Unternehmen möglich, internationale Studierwillige durch wenig transparente Leistungsbeschreibungen zu Mondpreisen in der Annahme nach Berlin zu locken, sie würden hier einen bundesweit anerkannten deutschen Abschluss erhalten.

Wir fordern daher die Koalition auf, das Hochschulgesetz dahingehend zu ändern, dass das Land Berlin umfassende Informations- und Qualitätskontrollrechte gegenüber diesen Franchise-Bildungseinrichtungen erhält. Danach muss der Senat die Qualität und die Transparenz dieser Angebote prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen. 

Der Zeitpunkt ist günstig: Die Koalition überarbeitet derzeit das Berliner Hochschulgesetz. Bereits im Januar 2026 kann eine entsprechende Anpassung beschlossen werden.“