Taxisterben beenden! Senat muss Mindestpreise für Uber & Co. einführen
Infolge des Markteinritts von Fahrdienst-Plattformen wie Uber & Co. haben die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu einer Verdrängung des Taxi-Gewerbes in Berlin geführt. Dabei ist das Taxi Teil des öffentlichen Nahverkehrs, es hat eine Betriebspflicht, eine Beförderungspflicht und eine Tarifpflicht. Zu diesem Zweck ermöglicht das novellierte Personenbeförderungsgesetz den Kommunen Mindestpreise für Mietwagen zu verfügen, wenn das Taxi als funktionsfähiger Teil des öffentlichen Verkehrssystems erhalten werden soll. Zu der Zulässigkeit und Höhe von Mindestpreisen liegt mittlerweile auch eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vor.
Jedoch teilt die CDU-geführte Verkehrsverwaltung aktuell auf eine Anfrage der Linken mit, dass die Prüfungen zur Umsetzung eines Mindesttarifs für App-vermittelte Mietwagenfahrten weiter andauern würden. Ein Umsetzungstermin wird nicht mehr genannt.
Dazu erklärt Kristian Ronneburg, Sprecher für Mobilität der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus:
„Es wäre enttäuschend und bitter für das Berliner Taxigewerbe, wenn der schwarz-rote Senat seine Zusagen nicht einhalten sollte. Festpreise und ein Tarifkorridor für das Taxigewerbe reichen als Maßnahmen nicht aus. Der Senat muss endlich auch von seiner rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen Mindestpreise für Fahrdienste einzuführen. Wie Gutachten bestätigen, kommt es im Wettbewerb um die Personenbeförderung entscheidend auf die Preisgestaltungsmöglichkeiten an. Tarifkorridore, wie sie der Berliner Senat eingeführt hat, sind dafür unzureichend, weil eine systematische Unterbietung der Taxipreise weiter möglich ist und auch der Handlungslogik der Plattformen folgt. Senatorin Bonde sollte sich ein Beispiel an der Stadt Leipzig nehmen, die bereits 2021 mutig vorangegangen ist und Mindestgebühren eingeführt hatte.“