Berlin wird sich nicht noch ärmer sparen

Karlsruhe hat die finanzielle Notlage Berlins nicht für ausreichend befunden

Die Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm erklärt:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage des Landes Berlin auf Unterstützung beim Abbau seiner Schulden abgewiesen. Es hat die enormen Sparbemühungen des Landes, der Berlinerinnen und Berliner in den vergangenen fünf Jahren zwar registriert, jedoch die finanzielle Notlage Berlins nicht für ausreichend befunden, um daraus einen Anspruch auf Entschuldungshilfe abzuleiten.

Wir werden die Urteilsbegründung sehr genau analysieren. Zweifellos wird Berlin seine Konsolidierungsanstrengungen in den kommenden Jahren auch wie geplant mit sozialem Augenmaß fortsetzen. Sparmaßnahmen, die deutlich über das hinausgehen, was bislang geleistet und verabredet wurde, sind aus unserer Sicht keine Lösung des Problems. Berlin wird sich nicht noch ärmer sparen, sondern muss seine Stärken weiter stärken.

Insofern gilt auch für die gegenwärtig laufenden Koalitionsverhandlungen: Rot-Rot wird an seinen politischen Prioritätensetzungen, dazu zählen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktpolitik, festhalten.

Tätig werden muss zweifellos endlich auch der Bund. Karlsruhe mahnte dringend eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern an. Dazu werden wir die zweite Stufe der Föderalismusreform intensiv nutzen.

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