Computer-Screening vorerst gestoppt
Bundesgerichtshof erklärt polizeiliche Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal
Der Bundesgerichtshof hat die polizeiliche Praxis der Online-Durchsuchungen für illegal erklärt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Ich begrüße das Urteil, denn die heimliche Online-Durchsuchung von Home-Computern (Computer-Screening) greift tiefer in die Privat-Sphäre ein, als eine genehmigte Hausdurchsuchung.
Durch Online-Untersuchungen wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hinterrücks und klammheimlich gebrochen.
Bei Online-Untersuchungen hackt sich die Ermittlungsbehörde in den Computer der betroffenen Person ein und kann so prüfen, welche Texte, Bilder, e-mails usw. auf ihm gespeichert sind. Das geschieht mittels »Trojanern« oder unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in installierten Programmen.