Berlin übernimmt Vorreiterrolle bei der Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten

Landesvorstand

Vera Vordenbäumen, familienpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, und Andreas Günther, Mitglied des Landesvorstandes und Sprecher der AG queer bei der PDS Berlin erklären:  

Vera Vordenbäumen, familienpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, und Andreas Günther, Mitglied des Landesvorstandes und Sprecher der AG queer bei der PDS Berlin erklären:  

Mit der heutigen einstimmigen Entscheidung im Ausschuss Jugend, Familie und Sport für ein »Gesetz zur Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identitäten« (Antidiskriminierungsgesetz – ADG) geht Berlin auf dem Weg der Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen und Transgendern voran.

Während die rot-grüne Bundesregierung noch immer nicht ihrer europäischen Verpflichtung nachgekommen ist und eine umfassende Antidiskriminierungsregelung auf Bundesebene vorgelegt hat, wird das Land Berlin nun den Artikel 10 der Berliner Verfassung, nach der niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf, in einzelgesetzliche Regelungen überführen. Konkret betrifft das Diskriminierungsverbote im Beamten-recht, Vorschriften für die Öffentliche Verwaltung, für Öffentliche Betriebe und privatrechtliche Unternehmen des Landes Berlin sowie weitere Einzelgesetze. Offenheit und Akzeptanz gegenüber Menschen unterschiedlicher sexueller Identität wird als Ziel außerschulischer Jugendbildung wie auch als Aufgabe der Personalvertretungen festgeschrieben.

Der Ausschuss Jugend, Familie und Sport hat die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs empfohlen, so dass das Gesetz vom Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 17. Juni – rechtzeitig vor dem diesjährigen Berliner Christopher Street Day – verabschiedet werden kann.