PDS: »Homoehe« sichert auf Dauer kaum adäquate Gleichstellung 1
Zur Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries, die Rechte der »eingetragenen Lebenspartnerschaft« für Lesben und Schwule zu stärken, erklärt der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer:
Zur Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries, die Rechte der »eingetragenen Lebenspartnerschaft« für Lesben und Schwule zu stärken, erklärt der rechtspolitische Sprecher Dr. Klaus Lederer:
Es ist offensichtlich, dass am Konzept der Lebenspartnerschaft wiederum nur einige Korrekturen vorgenommen werden, ohne die Gleichstellung hetero- und homosexueller Paare tatsächlich zu sichern. Das ist nachvollziehbar, verbietet doch das – insoweit überlebte – Grundgesetz, neben der Ehe ein Institut zu schaffen, welches nicht heterosexuellen Paaren die gleichen Rechte einräumen würde. Bedauerlicherweise ist das rot-grüne Vorhaben auch noch von Inkonsequenzen geprägt, so etwa beim Recht der »Stiefkindadoption«: Man traut homosexuellen Paaren die Erziehung von Kindern offenbar nur zu, wenn es diejenigen wenigstens eines Partners sind. Dies lässt sich sachlich nicht erklären und manifestiert bestimmte gesellschaftliche Vorbehalte, die gegenüber Lesben und Schwulen in der Gesellschaft nach wie vor existieren.
Dass es auch durch die angekündigte »Reform« des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht zu einer rechtlichen Gleichstellung mit der Ehe kommen wird, zeigt deutlich die Grenzen des Instituts der Lebenspartnerschaft auf. Perspektiven für soziale Gleichberechtigung und selbstbestimmtes Leben bieten indes nur rechtliche Sicherungen, die vom Praktizieren des Geschlechtsverkehrs abstrahieren. Soziale Verbindungen, die einen Anspruch auf rechtliche Absicherung benötigen und auch erhalten sollten, gibt es weder nur zwischen Mann und Frau oder zwischen zwei Männern und Frauen untereinander. Nötig ist ein Institut, das Beistand, Unterstützung und Hilfe – rechtlich anerkannt durch die Gesellschaft – auch den Menschen bietet, die sich aus freiem Willen zur gegenseitigen Unterstützung verpflichten wollen. Dies könnten auch Mutter und Tochter, zwei oder drei Brüder bei der Gestaltung ihres Lebensabend etc. pp. sein, die eine gemeinsame Wohnung nutzen, sich im Krankenhaus besuchen wollen oder sonst rechtliche Absicherung benötigen. Dabei sollte die soziale, nicht die geschlechtliche, Verbindung zwischen Menschen im Mittelpunkt stehen.
Diese Diskussion ist wirklich zukunftsgewandt, und angesichts zunehmend geringerer Wahrnehmung staatlicher Verantwortung für das soziale Dasein der und des Einzelnen auch dringend nötig.

